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Unser erster Vorsitzender mit der ehemaligen
Bundestagspräsidentin Annemarie Renger
Der Verein
Das im Grundgesetz Artikel 1 "Die Würde des
Menschen ist unantastbar" verankerte
Menschenbild fordert in seiner Konsequenz Selbstbestimmung und Teilhabe von
Menschen
mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Die Ergänzung des Grundgesetzes
durch
Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden"
bringt die verfassungsrechtliche Wertentscheidung zum Ausdruck. Auf die
Erreichung dieser
Ziele hinzuwirken. Dies ist einer der wesentlichen Aspekte unserer Arbeit an
denen wir uns,
unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen und sozialen Wandels,
behindertenpolitischer
Entwicklungen, sowie Erkenntnissen der Fachdisziplinen orientieren. Über die
Zielsetzung
hinaus, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu
verbessern, wollen
wir die weitere Entwicklung der Arbeit auf diesem Sektor fördern und
unterstützen.
Wir sehen hierbei die besondere Chance, Schwerpunkte entsprechend den
Bedürfnissen der
betroffenen Menschen zu gestalten.
So sehen wir uns auch der Aufgabe
verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren und zu
sensibilisieren und an die Bereitschaft der Mitbürger zur solidarischen Hilfe zu
appellieren.
In dem Bemühen, Minderheitenthemen mehrheitsfähig zu machen, setzen wir bewusst
auf
Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit. Sie unterstützt die gesellschafts- und
sozialpolitische
Arbeit aller, die sich für die Verbesserung der Situation von Menschen,
insbesondere Kindern
mit Behinderungen, einsetzen
Grundsätzliches
Warum engagieren sich Bürger und Bürgerinnen
?
Bürgerinnen und Bürger engagieren sich aus vielen unterschiedlichen Gründen :
sie wollen einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen,
sie wollen etwas Gutes tun,
sie wollen ihre Fähigkeiten für sich und andere nutzen,
sie wollen ihr Können und Wissen weitergeben,
sie wollen ihren Horizont erweitern,
sie wollen Verantwortung übernehmen,
sie wollen einfach etwas ganz anderes als früher tun,
sie wollen etwas tun, was ihnen Spaß macht,
sie wollen das Leben mitgestalten,
sie wollen durch ihre Tätigkeit Anerkennung und Wertschätzung und vieles andere mehr.
Darum
steht dieses Projekt auch als Informations- und Vermittlungsbörse
für freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeiten allen Bürgern offen, motiviert
und berät Interessierte sowie Freiwillige und wirkt durch gemeinschaftliches
Engagement.
Dieses Engagement wird getragen von einem Verein bzw. Dachverband.
Siehe Satzungsauszug !
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (Vereinsjahr)
Der Verein führt den Namen
|
„Vereinigung zur Förderung Schwerbehinderter“. Der Sitz des Vereins ist Worms Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen |
§2 Vereinszweck
Der Verein
verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Rahmen
steuerbegünstigter Tätigkeit im Sinne der Abgabenordnung. ( So sind Spenden bis
zur Höhe von 10% des Jahreseinkommens eines Spenders steuerlich voll absetzbar!
)
Diese sind zum
Beispiel die Förderung und Unterstützung von behinderten, oder schwer
behinderten, sowie hilfsbedürftigen Menschen, in Form von Sachleistungen oder
finanzieller Unterstützung, insbesondere dort, wo staatliche Mittel
ausgeschöpft sind
oder nicht zur Verfügung stehen. Besonderes Augenmerk soll auf Betreuung und
Förderung schwer behinderter Kinder gelegt werden.
Dazu sollen
Begegnungsstätten und Behinderteneinrichtungen gegründet und / oder
gefördert werden.
Dies soll auch
psychologische sowie psychotherapeutische Betreuung sowie geistliche
Arbeit im Sinne christlicher Nächstenliebe beinhalten. Es soll auch eine
jährliche
Behinderten - Wallfahrt, beispielsweise nach Lourdes, im Rahmen der Mittel des
Vereins,
durchgeführt werden.
Die direkte
Betreuung der Behinderten soll zum Teil über eigenständige Förderkreise
und Vereine die, im Geist und Sinne der Vereinigung und ihrer Satzung
eigenverantwortlich
tätig sind und für die dieser als Dachverband fungiert, übernommen werden.
Sie sollen auf
dessen Anregung und Unterstützung gegründet werden.
Die Förderkreise sind selbstständige eingetragene Vereine mit eigenen
Mitgliedern und Vorständen.
Eine Zusammenarbeit mit den Kirchen wird angestrebt.
§3 Mitglieder, Mitgliedschaft, Beiträge
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft
wird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt.
Der
Verein strebt die Aufnahme von Ehrenmitgliedern sowie eines Ehrenvorsitzenden
an.
Dies sollen Personen sein deren herausragende Stellung im öffentlichen Leben die
Interessen des Vereins fördert.
Die
Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt.
Damit verbunden ist die Anerkennung der Satzung und deren sich daraus ergebenden
Pflichten und Rechte. Über die Annahme der Mitgliedschaft entscheidet der
Vorstand
im Rahmen der Tagesgeschäfte.
Ehrenmitglieder sind grundsätzlich beitragsfrei.
Ehrenmitglieder oder ein / eine Ehrenvorsitzender / e sind Beitragsfrei
und ausschließlich repräsentativ und / oder auf Wunsch des
Vereinsvorstandes beratend tätig.
§ 4 Finanzierung
Der Verein
finanziert sich aus Spenden und Zuwendungen privater Art, sowie Spenden
von Firmen oder durch, vom Verein beauftragte Spendenorganisationen. Weiterhin
durch
Unterstützung und Förderung seitens anderer Vereine und Institutionen aber auch
aus
Vermächtnissen wohlwollender Spender sowie, im Einzelfall, aus öffentlicher
Unterstützung.
Spenden von
Seiten, dem Verein schadender Organisationen oder Personen können
im Einzelfall vom Vorstand ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
§ 5 Vorstand
Der Vorstand wird von der
Gründungsversammlungund später von der
Mitgliederversammlung gewählt.........................
Darum
werden über die Information der Bevölkerung die angebotenen Leistungen wie,
finanzielle Einzelförderung, Projektförderung etc. bekannt gemacht, was, unter
anderem,
über die örtliche Presse, Funk und Fernsehen geschehen kann.
Die aus
Spenden und Sachförderung gewonnenen Mittel werden dann über den
Bewilligungsausschuss, bzw. Vereinsvorstand direkt, oder auf Vorschlag einzelner
Förderkreise den Behinderten zugeführt.
Die
Finanzierung soll erfolgen durch private Spenden, öffentliche Trägerschaften,
Engagement
der Wirtschaft sowie Unterstützung der Behörden, deren finanziellen Mittel in
Zeiten knapper
Kassen durch unser Konzept nur sehr gering belastet werden, da durch unsere
Hilfe
Synergieeffekte und Hebelwirkungen angestrebt werden.
Man sieht
– gerade die gemeinschaftliche Verantwortung Aller kann, selbst mit wenigen
Mitteln, sehr viel erreichen. So ist es möglich in einem überschaubaren
Zeitrahmen anderen
Menschen eine wirksame Hilfe, auch zur Selbsthilfe, zu schaffen. Dazu ist eine
aktive
Kommunikation notwendig.

Mit den
Grundsätzen aktiver Kommunikation wird es möglich, durch Information
Problembewusstsein zu schaffen. Man muss mit vielen Leuten reden. Nur aus diesem
Bewusstsein heraus kann Hilfe entstehen.
§ 10 Auflösung
Das Vereinsvermögen fällt
nach dessen Auflösung, unter den vorgenannten Voraussetzungen,
an das Bischöfliche Ordinariat in Mainz (Diözese Mainz) wobei dieses nur zu den
satzungsgemäßen Zwecken und Bestimmungen verwendet werden darf.
Die letzte Mitgliederversammlung beschließt
auch über die Abwicklung und die
Wahl des Liquidators
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